Sonntag, 27. Januar 2013

Über das Leben und die Liebe


In den letzten Monaten hatte ich viele Gespräche über das Leben und die Liebe. Ich habe gerade ein sehr gutes Buch gelesen und möchte hier etwas daraus zitieren:

"...wenn ihr im Augenblick, in diesem Moment, in dieser Gegenwart, in dieser Fülle leben könnt - nur dann könnt ihr lieben.

Die Liebe erblüht nur ganz selten. Es geschieht nur hin und wieder einmal. Millionen von Menschen leben in der irrigen Annahme, dass sie lieben. Sie glauben zu lieben, das ist aber nur der Glaube. Die Liebe erblüht nur ganz selten. Es ist so selten, weil sie erst erblühen kann, wenn keine Angst mehr da ist - nicht vorher. Das bedeutet, dass Liebe nur einem zutiefst spirituellen, religiösen Menschen widerfahren kann. Sex kann jeder haben. Bekanntschaft ist für alle möglich. Aber Liebe nicht.

Wenn Du keine Angst mehr hast, gibt es nichts zu verbergen. Dann kannst Du offen sein, dann kannst Du alle Abgrenzungen aufheben, dann kannst Du den Anderen einladen, dir in deinem innersten Kern zu begegnen. Und wenn Du jemanden erlaubst, tief in Dich einzudringen, wird der andere auch dich tief in sich hineinlassen. Wenn wenn Du dich öffnest, entsteht Vertrauen. Wenn Du selbst keine Angst hast, verliert auch der andere die Furcht."





Mut, Osho- Lebe wild und gefährlich, Seite 102








Vielleicht ist dies für den ein oder anderen hilfreich. Für diejenigen, welche das Buch interessiert, habe ich den Link beigefügt.

Bei meiner täglichen Arbeit als  Spiritueller Heiler und Lifecoach fühle ich oft, dass viele seelischen Verletzungen und Krankheiten, ihre Ursachen in den Enttäuschungen und Selbsttäuschungen von zwischenmenschlichen Beziehungen haben. 

Ein wesentlicher Teil meiner Arbeit ist, diese Verletzungen heilen zu helfen.



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Rechtlicher Hinweis:

1.  Eine Reiki-Behandlung ersetzt nicht den Arzt- oder Heilpraktikerbesuch!
2. Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis (BVerfG, AZ: 1 BvR 784/03 vom 02.03.2004)



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